Carpecura
Ambulante Seniorenbetreuung I Personaldienstleistung
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Ambulante Seniorenbetreuung I Personaldienstleitung
Pflegebedürftige und Menschen die in Pflegeheimen versorgt werden oder zu Hause wohnen, müssen oft ein Taxi nehmen, um zum Arzt zu kommen. Während die Fahrtkosten dafür bisher nur auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen wurden, gibt es ab Januar 2019 dafür in vielen Fällen eine automatische Erlaubnis. Grundsätzlich werden die Taxikosten für den Arztbesuch bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5 übernommen. Die Regelung gilt auch bei Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde. Eingeschlossen sind ebenso Behinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde.
Die Anträge auf Übernahme der Taxikosten wurden bisher in der Regel zwar von den Kassen genehmigt. Doch für Versicherte, Angehörige und auch für die Krankenkassen war das Verfahren mit viel Aufwand verbunden.
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